Downloads

Übertritt in den Ruhestand

Merkblatt Ruhestand

Berufshaftpflichtversicherung

Der KLV SG hat für seine Mitglieder eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Grundsätzlich haftet bei einem Haftpflichtfall der Arbeitgeber, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Lehrerin resp. den Lehrer kein Verschulden trifft. Der Beweis obliegt dem Arbeitgeber, das Verschulden wird also zugunsten des Geschädigten grundsätzlich vermutet. Wichtig ist, dass die Lehrperson direkt nicht belangbar ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Lehrperson in keinem Falle zur Verantwortung gezogen werden kann, steht doch dem Arbeitgeber ein grundsätzliches Rückgriffsrecht gegen den Verursacher zu. Und genau hier setzt die Kollektiv-Police des KLV ein, denn sie gewährt den Lehrerinnen und Lehrern Schutz gegen allfällige Regresse seitens des Arbeitgebers auch bei Fahrlässigkeit und Grobfahrlässigkeit.

Die LehrerInnen LAI haben auch die Möglichkeit sich an dieser empfohlenen Versicherung anzuschliessen. Details siehe Berufshaftpflichtversicherung – KLV-SG 


Einzahlung für: Kantonaler Lehrerinnen-und Lehrerverband
Berufshaftpflicht
9000 St.Gallen
Konto: CH52 0078 1017 9315 1200 0
CHF: 11.--
Zahlungszweck: Prämienjahr xx/yy

Kollektive Versicherungsverträge

Alle Mitglieder profitieren von der Prämienvergünstigung bei der CSS-Krankenkasse.
Mit dem Beitritt zum AVA geniessen auch die LehrerInnen LAI von den Prämienvergünstigungen bei der Krankenkasse SWICA.

» Link zu AVA

Rechtsschutzversicherung 

Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Mitglieder des LAI bei der Protekta im Bereich des Rechtsschutzes versichert. Den Leistungsumfang könnt ihr dem PDF-Dokument entnehmen. Falls ihr gerne einen umfassenden Rechtsschutz habt, könnt ihr bei Protekta eine individuelle Police abschliessen. In der Kombination ergibt sich ein Rabatt. Das Antragsformular dafür findet ihr ebenfalls hier.

 Leistungsumfang Rechtsschutzversicherung

Allgemeine Bedingungen für Privatpersonen

Antragsformular für Privatpersonen